1. Demoroute
Versammlung am Bahnhofsvorplatz Süd, 17.00 Uhr
- 17.15 Uhr Ansprache
- 17.30 Uhr Loslaufen
Moslestraße Richtung Innenstadt – Lappan – links
in die Lange Straße – rechts in die Haarenstraße
bis zum Julius-Mosen-Platz - links in den Theaterwall
(auf der Straße) -links in den Kasino rechts in die
Schloßplatzstr. bis zum Ende- dann links auf den
Schloßplatz.
18.30 Uhr Abschlusskundgebung mit Danksagung und
Verabschiedung auf dem Schloßplatz....ca. 18.45 Uhr Ende
Sicherheitsbestimmungen für die Teilnahme von Gruppen an Demonstration zum Dyke* March Oldenburg
Stand: Mai 2019
1. Allgemeines
Der Dyke* March Oldenburg veranstaltet jährlich den Dyke* March Oldenburg, eine politische Demonstration. Es handelt sich um eine angemeldete Demonstration nach den Regelungen des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes. Die Versammlungsleitung obliegt einer Person des Dyke* March Oldenburg. Die Versammlungsleitung bestimmt den Ablauf der Demonstration. Damit ist die Teilnahme am Dyke* March eine Teilnahme an einer Demonstration im Sinne des niedersächsischen Versammlungsrechts. Die Teilnahme steht allen natürlichen Personen, Personengruppen und Organisationen offen und erfolgt auf eigene Gefahr. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Personen oder Personengruppen, sofern diese Waffen mit sich führen oder sie das Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 18 des Grundgesetzes verwirkt haben. Ausgeschlossen sind auch Personen, die den Eindruck der Gewaltbereitschaft machen. Es ist verboten, eine nicht verbotene Versammlung zu stören und damit ihre Umsetzung zu verwehren.
2. Anmeldung und Teilnahme
Die Teilnahme steht grundsätzlich jeder Person offen. Es ist keine vorherige Anmeldung erforderlich. Der Dyke* March Oldenburg behält sich das Recht vor, Teilnehmende auch kurzfristig von der Demonstration auszuschließen, wenn der thematische Charakter der Teilnahme zu weit von der politischen Intention der Veranstaltung abweicht. Darüber hinaus gilt, dass keine strafrechtlich relevanten Aussagen publiziert werden dürfen.
4. Arten der Teilnahme
Die Teilnahme von Personen, Gruppen und Organisationen erfolgt ausschließlich als Fußgruppe ohne motorisiertes Fahrzeug.
5. Aufstellung der Demonstration
Der Streckenverlauf, sowie die notwendigen organisatorischen Angaben zur Aufstellung des Dyke* March Oldenburg werden durch den Dyke* March Oldenburg zusammengestellt und rechtzeitig vor der Demonstration mitgeteilt. Ansonsten erfolgt die Aufstellung am Aufstellungsort nach Weisung der Versammlungsleitung und den von ihr bestimmten Ordner*innen. Es gibt eine Versammlungsleiter*in, welche zur Unterstützung wiederum von Ordner*innen begleitet wird. Ihnen ist während der Dauer der Aufstellung und der Demonstration Folge zu leisten.
6. Sicherheitsbestimmungen und Verhalten während der Demonstration
Im Folgenden sind Bedingungen genannt, die vor und während der Teilnahme an der Demonstration einzuhalten sind:
- Vor dem Start der Demonstration ist die Nutzung von Beschallungsanlagen untersagt.
- Während der Demonstration dürfen durch die Teilnehmenden keine Verkäufe durchgeführt werden. Dies gilt auch für Getränke.
- Durch die Teilnehmenden entstehender Müll ist auch durch diese zu entsorgen bzw. die Entsorgung sicherzustellen.
- Das Werfen von Streuartikeln ist untersagt.
- Informationsmaterial der Gruppen und Organisationen, sowie Streuartikel dürfen anderen Teilnehmenden, sowie den Umstehenden ausschließlich direkt in die Hand überreicht werden.
- Es darf jeweils nur eine Fahrbahnseite genutzt werden. Fahnen- und Transpatentstangen müssen aus Weichholz bestehen und dürfen einen Durchmesser von 3cm nicht überschreiten. Insbesondere das Mitführen von Fahnen und Transparentstangen aus Metall oder Bambus untersagt. Transparente und Schilder dürfen nicht breiter als 2,50 sein und nicht miteinander verbunden werden.
Oldenburg, Mai 2019
Dyke* March Oldenburg als Veranstalter